Verfassungsmäßigkeit
Von bestimmten Einrichtungen verhängte Betretungsverbote bei fehlendem Nachweis einer einrichtungsbezogenen Covid-19-Impfung oder eines Genesenenstatus hat das Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen für verfassungsgemäß erachtet (Beschluss vom 27.4.2022, 1 BvR 2649/21).
Betretungs- und Tätigkeitsverbote
Dementsprechend befand das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf ein gegen einen Mitarbeiter einer Betreuungseinrichtung für Behinderte verhängtes Betretungs- und Tätigkeitsverbot für rechtmäßig (Beschluss vom 30.8.2022, 29 L 1703/22). Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot wurde vom örtlichen Gesundheitsamt ausgesprochen.
Impfverträglichkeit
Das Verwaltungsgericht ließ dem betroffenen Mitarbeiter jedoch die Möglichkeit offen, seine zu erwartende medizinische Kontraindikation im Hinblick auf die Coronaimpfung durch ein aussagekräftiges ärztliches Attest nachzuweisen. Gegen den VG-Beschluss wurde außerdem Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben.
Stand: 28. November 2022
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
Winter 2022
- Bonuszahlungen der Krankenkassen
- Welche Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können
- Pflegegelder steuerfrei
- Betretungsverbote wegen Corona sind verfassungsrechtlich erlaubt
- Arbeitsrechtliche Coronabestimmungen für den Herbst/Winter 2022
- Umsatzsteuer bei Einlagerung von Eizellen
- Steuerermäßigungen nach § 35a EStG