Neues SV-Meldeportal
Die Sozialversicherungsträger haben zum 4.10.2023 das neue SV-Meldeportal eröffnet (https://app.sv-meldeportal.de/de/login). Es bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen.
Ende der Übergangzeit
In einer Übergangszeit bis zum 29.2.2024 konnte das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Ab dem 1.3.2024 können Meldungen ausschließlich über das neue SV-Meldeportal abgegeben werden.
Stand: 28. Januar 2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ausgabe
Februar 2024
- Wichtige Änderungen zur Einkommensteuer aus dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
- Anpassung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und dem Grunderwerbsteuergesetz durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
- Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2024
- Besteuerung von Erträgen aus Fremdwährungsanlagen
- Entnahme von Photovoltaikanlagen und Übergang zur Nullsteuer
- Vererbung/Schenkung vermieteter Immobilien aus Drittstaaten
- eRechnungen für Unternehmen sollen ab 2025 Pflicht werden
- Übergangsfrist für sv.net endet am 29.2.2024