Mindestlohn
Zum 1.1.2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn von € 12,41 auf € 12,82 angehoben. Der Betrag gilt brutto und pro Zeitstunde. Bei 40-stündiger Wochenarbeitszeit wird ab Januar 2025 ein Bruttomonatslohn von mindestens (12,82 x 173,33 Arbeitsstunden =) € 2.222,09 erreicht.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Seit Oktober 2022 bemisst sich die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an der Mindestlohnhöhe (dynamische Geringfügigkeitsgrenze). Für 2025 beträgt die Verdienstgrenze € 556,00. Dies entspricht einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.
Besonderheiten bei Minijobber
Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber müssen ab 1.1.2025 die Arbeitszeiten angepasst werden. Möglich sind (€ 556,00 dividiert durch € 12,82 =) 43,37 Stunden im Monat. Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes/TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns regelmäßig zur Überschreitung der Verdienstgrenzen führen würde.
Höherer Einstiegslohn für Midijobber
Die untere Betragsgrenze für Midijobber beträgt seit 1.1.2025 € 556,01. Die obere Betragsgrenze in Höhe von € 2.000,00 bleibt unverändert.
Stand: 17. Dezember 2024
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
Januar 2025
- Steuertarif 2025, Kinderfreibeträge, Vorsorgeaufwendungen 2025
- Anhebung des Mindestlohnes und der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze zum Jahresbeginn 2025
- Steuerpflicht von Leistungen aus sogenannten Alt-Kapitallebensversicherungen
- Neuerungen bei Steuerermäßigungen und Photovoltaikanlagen
- Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte mit dem Jahressteuergesetz 2024
- Besteuerung ausländischer Alterseinkünfte
- Keine Steuerpflicht für Abfindungszahlungen an Mieter zur vorzeitigen Aufgabe des Mietrechts
- Steuerabzug für Investmentfonds zum 2.1.2025